Prof. Dr. Michael Germann

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht
06108 Halle

Portrait von Prof. Dr. Michael  Germann

Schwerpunkt:

Öffentliches Recht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Religionsverfassungsrecht, Staatskirchenrecht, evangelisches Kirchenrecht

Schulfächer:

Ethik, Geschichte, Politik, Religion, Sozialkunde, fächerübergreifend

Gerne berichte ich auch per Video-Übertragung.

Woran forschen Sie?

Zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit: an ihrer grundrechtsdogmatische Struktur, an ihrer Anwendung und Wirkung in Konflikten mit den Rechten anderer.


Zum rechtlichen Rahmen für die Freiheitsentfaltung der Religionsgemeinschaften: an der Legitimation und Gestaltung des Religionsunterrichts, an der Wirkung der Religionsfreiheit in Arbeitsrechtsverhältnissen, an den öffentlich-rechtlichen Organisations- und Handlungsformen, in denen Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten gestalten können (Dienstrecht, Kirchensteuer, Selbstorganisation); an der Justizgewährung staatlicher Gerichte in Rechtsstreitigkeiten mit Religionsgemeinschaften, an Verträgen zwischen dem Staat und Religionsgemeinschaften, an dem Rechtsstatus der Staatsleistungen an die Kirchen.


Zum evangelischen Kirchenrecht: an seinen Legitimationsproblemen, an seiner Begründung und Wirkung in Rechtsverhältnissen in der Gemeinschaft der Getauften, an seinem Verhältnis zu Schrift und Bekenntnis, an den Verfahren zu seiner Verwirklichung in kirchlicher Rechtssetzung, Rechtsanwendung und Rechtsprechung.


Zum Verfassungsrecht: an der demokratischen Legitimation der politischen Willensbildung, an der verfassungsstaatlichen Bindung der öffentlichen Gewalt, an Kompetenzfragen, an der Wirkung von Grundrechten.

Was genau machen Sie da?

Es sieht von außen vielleicht etwas langweilig aus: zu einem Problem viel lesen, darüber nachdenken, darüber sprechen und den eigenen Gedankengang zur Lösung des Problems aufschreiben. Aber weil sich dabei viele schwierige Fragen stellen und man dazu oft zu ganz verschiedenen Meinungen kommt, kann das sehr spannend sein. Forschen heißt in der Rechtswissenschaft, über die Art und Weise der Begründung von Entscheidungen nachzudenken, wie sie durch die Gestaltung und Anwendung von Rechtsnormen ermöglicht wird. Das macht man zusammen mit anderen Rechtswissenschaftlern, und man setzt sich auch mit Entscheidungen in der Politik und in der Rechtsprechung der Gerichte, mit den Debatten in anderen Wissenschaften und mit Ideen und Verhältnissen von früher auseinander. Es geht darum, Gründe für Entscheidungen so zu erklären, daß sie verallgemeinert werden können. Diese Verallgemeinerbarkeit soll auch im Streit über das, was in einem Fall richtig oder falsch ist, eine gemeinsame Grundlage für die Verständigung bilden können.

Warum sind Sie Forscher/in geworden?

Beim Jurastudium habe ich gemerkt, wie spannend es ist, zusammen mit anderen neue Möglichkeiten für die juristische Problemlösung zu ergründen und solche Lösungen (wenn es gelingt) stimmiger zu machen.

Welchen Berufswunsch hatten Sie als Kind?

Das war recht wechselhaft. Juraprofessor war nicht dabei.

Zu welchem Thema kommen Sie in den Unterricht?

Wenn es paßt, zu allen Themen, die mit dem Grundgesetz, mit Grundrechten, mit Demokratie, mit den Rechtsverhältnissen der Kirchen oder anderer Religionsgemeinschaften zusammenhängen.